Relaisgruppe Buchserberg HB9BB, Stefan Franz. Im Häldele 37, LI-9498 Planken

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Mitgliedschaft

Auszug aus dem Vereinsreglement

Mitgliederaufnahme

  1. Die Aufnahme kann auf schriftliches Gesuch provisorisch durch den Vorstand erfolgen.
  2. Die provisorische Mitgliedschaft dauert bis zur darauffolgenden Hauptversammlung.
  3. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme und stellt den entsprechenden Antrag an die Hauptversammlung.
  4. Die Aufnahme wird durch die Hauptversammlung unter Traktandum „Mutationen, Aufnahmen“ bestätigt.
  5. Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme.
  6. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
    • freiwilligen Austritt
    • Aussschluss
    • Tod

Mitgliederausschluss

  1. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsentscheid bei:
    • Verstoss gegen die Statuten
    • Nichtbezahlung der Beiträge (Gerichtsstand Buchs/SG) von 2 Jahresbeiträgen und/oder eine ausstehende Rechnung vom Verein „Relaisgruppe Buchser-Berg“
    • Schädigung der Vereinsinteressen
    • Störung der Harmonie im Verein
    • Missbrauch von Sendeanlagen des Amateurfunks nach geltenden Vorschriften
  2. Wenn mindestens ein Mitglied den begründeten, schriftlichen Antrag auf Ausschluss stellt:
    • Entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen
  3. Der Ausschluss wird dem Mitglied sofort nach Entscheid schriftlich mitgeteilt.
  4. Der Ausschluss wird an der nächsten Hauptversammlung unter Traktandum „Mutationen, Ausschluss“ ohne Angabe der Gründe bekannt gegeben (Persönlichkeitsschutz des Ausgeschlossenen).
  5. Der Ausgeschlossene hat kein Anrecht auf Vereinsvermögen oder Vereinseigentum.
  6. Bestehende Verpflichtungen sind geschuldet.

 

Kosten:

Mitgliedschaft: 50.00 CHF pro Jahr
Gönner und Spenden: mindestens 10.00 CHF pro Spende

Stand: 16. Februar 2007

Komplettes Vereinsreglement lesen >> HIER