Vereinsreglement

Reglement Verein “Relaisgruppe Buchser-Berg”

Mitgliederaufnahme

  1. Die Aufnahme kann auf schriftliches Gesuch provisorisch durch den Vorstand erfolgen.
  2. Die provisorische Mitgliedschaft dauert bis zur darauffolgenden Hauptversammlung.
  3. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme und stellt den entsprechenden Antrag an die Hauptversammlung.
  4. Die Aufnahme wird durch die Hauptversammlung unter Traktandum “Mutationen, Aufnahmen” bestätigt.
  5. Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme.
  6. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
    • freiwilligen Austritt
    • Aussschluss
    • Tod

Mitgliederausschluss

  1. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsentscheid bei:
    • Verstoss gegen die Statuten
    • Nichtbezahlung der Beiträge (Gerichtsstand Buchs/SG) von 2 Jahresbeiträgen und/oder eine ausstehende Rechnung vom Verein “Relaisgruppe Buchser-Berg”
    • Schädigung der Vereinsinteressen
    • Störung der Harmonie im Verein
    • Missbrauch von Sendeanlagen des Amateurfunks nach geltenden Vorschriften
  2. Wenn mindestens ein Mitglied den begründeten, schriftlichen Antrag auf Ausschluss stellt:
    • Entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen
  3. Der Ausschluss wird dem Mitglied sofort nach Entscheid schriftlich mitgeteilt.
  4. Der Ausschluss wird an der nächsten Hauptversammlung unter Traktandum “Mutationen, Ausschluss” ohne Angabe der Gründe bekannt gegeben (Persönlichkeitsschutz des Ausgeschlossenen).
  5. Der Ausgeschlossene hat kein Anrecht auf Vereinsvermögen oder Vereinseigentum.
  6. Bestehende Verpflichtungen sind geschuldet.

Versicherungen

  1. Jedes Mitglied haftet für durch eigenes Verschulden entstandene Schäden an Dritten, Gebäuden und Anlagen. Jedes Mitglied ist gegen Haftpflicht und Unfall selbst versichert.
  2. Für den Verein “Relaisgruppe Buchser-Berg” besteht eine Haftpflicht- und Sachenversicherung.

Dienstbarkeiten

  1. Besteht ein Bedürfnis, einem anderen Verein Teile der Anlage zur Verfügung zu stellen, oder die bestehende Anlage auf Wunsch Dritter auszubauen, wird ein Dienstbarkeitsvertrag zur Deckung der Kosten (inkl. Versicherungsanteil prozentual zum Neuwert) abgeschlossen.

Vereinsauflösung

  1. Der Verein “Relaisgruppe Buchser-Berg” besteht aus dem Vorstand und mindestens 3 Mitgliedern.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Vereinsauflösung oder Erhalt bei Unterbestand an Mitgliedern.

Stand: 16. Februar 2007